§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

  1. Die Jugendgruppe führt den Namen "Junge Briefmarkenfreunde Hamm - Jugendgruppe der Hammer Briefmarkenfreunde e.V.".
  2. Sie gehört dem "Landesring Nordrhein-Westfalen der Deutschen Philatelistenjugend e.V." an.
  3. Das Jugendgruppenleben wird nach freiem Interesse gestaltet.
  4. Die Jugendgruppe hat ihren Sitz in Hamm (Westfalen).
  5. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2 Aufgaben und Ziele

Das der Arbeit der Gruppe zugrunde liegende Prinzip der freiwilligen Bindung soll allen philatelistisch interessierten Jugendlichen die Möglichkeit geben, sich, überzeugt von den Ideen geistiger Freiheit, als Persönlichkeit einer Gemeinschaft anzuschließen und in Selbstverantwortung an ihrer Gestaltung mitzuarbeiten. Sie will

  1. das Interesse der Jugendlichen für das Briefmarkensammeln wecken und fördern, um damit zu einer wertvollen Freizeitgestaltung anzuleiten;
  2. dem Jugendlichen durch das Tauschen von Briefmarken die Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen ermöglichen und durch das Treffen untereinander und mit anderen Gruppen gegenseitige Achtung, Toleranz und Hilfsbereitschaft vermitteln;
  3. den Jugendlichen durch den internationalen Charakter der Philatelie innerdeutsche und internationale Verbindungen und Begegnungen vermitteln und damit zur Verständigung der Völker untereinander dienen;
  4. die Jugendlichen zu schöpferischem Tun anzuleiten und den Gemeinschaftssinn fördernder Zusammenkünfte und philatelistische Leitungswettbewerbe veranstalten;
  5. die Kameradschaft der Jugendlichen durch Teilnahme an Fahrten, Lagern, Wochenendtreffen und anderen Veranstaltungen jugendpflegerischen Charakters wecken und fördern.

§3 Neutralität

Die Mitglieder der Jugendgruppe erkennen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland an und sind bereit, nach den darin verankerten Grundsätzen zu handeln. Die Gruppe ist konfessionell, parteipolitisch und rassisch neutral. Eine Beteiligung an gewerblichen Unternehmungen ist ausgeschlossen.

§4 Mitgliedschaft

  1. Die Jugendgruppe ist offen für alle Jugendlichen bis zu einem Alter von 21 Jahren, die zur Mitarbeit entsprechend der Satzung bereit sind. Jugendliche, die das 21. Lebensjahr überschreiten, finden ebenfalls weiterhin Aufnahme in die Gruppe; dies geschieht jedoch nur und ausschließlich im Status des "fördernden Mitgliedes". Diese "fördernden Mitglieder" haben jedoch volles aktives Stimmrecht.
    Mitglieder der Jugendgruppe über 21 Jahre bis zum vollendeten 27. Lebensjahr wurd während dieses Zeitraumes empfohlen, in den Erwachsenenverein "Hammer Briefmarkenfreunde e.V." einzutreten; sie erhalten für diesen Zeitraum Leistungen des Bundes Deutscher Philatelisten e.V., vorallem die Zeitschrift "Philatelie".
  2. Die Anerkennung der Mitgliedschaft erfolgt durch die Aushändigung der Mitgliedskarte der Deutschen Philatelisten-Jugend e.V., nachdem bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten schriftlich ihr Einverständnis zum Beitritt erteilt haben. Weiterhin ist ein Exemplar dieser Satzung an jedes Mitglied auszuhändigen.
  3. Die Mitglieder zahlen einen von der Hauptversammlung festgesetzten Betrag. Dieser Beitrag wird bei Bedarf neu festgesetzt, ansonsten gilt der letztmalig festgesetzte Beitrag. Fördernde Mitglieder zahlen einen abweichenden, erhöhten Beitrag, dessen Höhe sich am Beitrag des Vereins "Hammer Briefmarkenfreunde e.V." orientiert. Der Verwendungszweck sämtlicher Beiträge hat den Mitgliedern zu dienen.
  4. Die Mitgliedschaft erliescht durch:
    • schriftliche Austrittserklärung zum 01. Dezember des Kalenderjahres
    • Tod
    • Ausschluß, wenn das Mitglied durch Wort und Tat anerkannt gute Sitten gröblich verletzt oder Ziele und Aufgaben der Jugendgruppe zuwiderhandelt oder mit dem Mitgliedsbeitrag mehr als 18 Monate unendschuldigt im Rückstand ist

§5 Organe

  1. Die Organe der Jugendgruppe sind:
    • die Hauptversammlung
    • der Vorstand
  2. Die Hauptversammlung findet alljährlich in der ersten Jahreshälfte statt. Die Mitglieder sind mindestens 14 Tage vorher schriftlich dazu einzuladen. Außerordentliche Mitgliedsversammlungen sind einzuberufen, wenn 1/5 der Mitglieder oder der Vorstand dieses verlangt. Die Beschlüsse der Hauptversammlung sind schriftlich festzuhalten.
  3. Der Vorstand besteht aus:
    • dem Gruppenleiter
    • seinen beiden Stellvertretern
    • dem Kassenwart
    • dem Schriftführer
    Der Vorstand wird auf die Dauer von einem Jahr gewählt.
  4. Bei Bedarf kann der Vorstand Sachbearbeiter für bestimmte Teilgebiete (Fachstellenleiter) berufen. Diese bedürfen der Bestätigung durch die Jahreshauptversammlung.
  5. Die Kassenführung der Jugendgruppe wird durch zwei Rechnungsprüfer überwacht, die von der Jahreshauptversammlung alljährlich gewählt werden. Die Rechnungsprüfer dürfen nicht dem Vorstand angehören. Eine einmalige Wiederwahl ist zulässig.

§6 Satzungsänderungen

Satzungsänderungen können vom Vorstand oder von jedem Mitglied der Jugendgruppe schriftlich beantragt werden. Sie bedürfen in der Jahreshauptversammlung der 2/3-Mehrheit.

§7 Schlußbestimmungen

  1. Im Falle der Auflösung der Jugendgruppe, die von einer zu diesem Zweck einberufenen Hauptversammlung mit 4/5-Mehrheit beschlossen werden muss, darf das Vermögen der Jugendgruppe nur zu gemeinnützigen Zwecken der Jugendpflege verwendet werden. Die nähere Verwendung des Vermögens muss in Zusammenarbeit der auflösenden Hauptversammlung mit dem Landesring Nordrhein-Westfalen oder der Deutschen Philatelisten-Jugend vereinbart werden.
  2. Diese Satzung ist von der Hauptversammlung der Jugendgruppe "Junge Briefmarkenfreunde Hamm - Jugendgruppe der Hammer Briefmarkenfreunde e.V." am 22. Januar 1977 angenommen werden.
    Ergänzungen erfolgten durch die Hauptversammlungen am 24. Januar 1981, am 18. Januar 1992 und am 18. Januar 1997.